Wettspielordnung

Die Wettspiele - wenn nicht anders in der Ausschreibung erwähnt - werden grundsätzlich nach den Wettspielbedingungen, sowie den Vorgabe- und Spielbedingungen des DGV ausgerichtet, die hier nachfolgend auszugsweise wiedergegeben werden. Die Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

A. Generelle Spielbedingungen

1. Regeln/ Platzregeln

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV. Des weiteren gelten die Platzregeln des Golf- und Landclub Schloss Liebenstein e.V., sowie die am Spieltag ggf. am Schwarzen Brett aushängenden Sonderregelungen.

2. Der Ball

Regel 5-1 Anmerkung.

3. Abspielzeit

Bei Startverspätung gilt Regel 6-3 und Anmerkung.

4. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

Hat die Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielablauf verloren oder hat Sie mehr Zeit als die vorgegebene Richtzeit benötigt, wird wie folgt verfahren:
Lochspiel:
1. Verstoß - Lochverlust/Strafe für weiteren Verstoß = Disqualifikation

Zählspiel:
1. Verstoß = 1 Schlag
2. Verstoß = 2 Schläge
3. Verstoß = Disqualifikation

5. Spielunterbrechung; Wiederaufnahme des Spiels

Es gilt grundsätzlich Regel 6-8 und Anmerkung.

6. Üben/ Nachputten

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Loches ausführen. Regel 7-2 Anmerkung 2. Strafe für Verstoß: 2 Schläge

7. Caddie/ Elektrische Golfkarren

Regel 6-4. und Decision 33-1 /11.

8. Elektronische Kommunikationsmittel

Die Benutzung von z.B. Mobiltelefonen ist während der Runde untersagt. (Ausnahme: Bei medizinischen Notfällen) Verstoß: Disqualifikation

B. Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen

1. Ausschreibung

Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden im Jahresspielplan veröffentlicht. Für Einzelheiten der Aus¬tragung ist eine spezielle Ausschreibung oder die vor Durchführung am Schwarzen Brett angeschlagene Ausschreibung verbindlich. Aus ihr geht hervor:
2. Meldeliste

Gleichzeitig mit der Ausschreibung (2 Wochen vor dem Wettspiel) wird am Schwarzen Brett eine Nennliste zum Aushang gebracht, in die sich Bewerber mit Mitgliedernummer, Name, Vorname und Spielvorgabe eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub ein.

3. Startliste

Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist
In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss (gem. Spiel- und Wettspielordnung des DGV) noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.

4. Teilnehmer

Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für
5. Zählkarte

Die persönliche Zählkarte muss im Clubsekretariat abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 6-6 dort wieder unverzüglich abgegeben werden.

6. Stechen/ Preise

Bei Gleichstand in einem Zählspiel ohne Vorgabe (Brutto) ist für die Platzierung das anteilige Brutto der letzten 18 Löcher (bei Doppelrundenturnieren) bzw. 9, 6, 3 Löcher oder das letzte Loch entscheidend. Für Zählwettspiele mit Vorgabe wird analog verfahren, wobei hier das Teil-Netto berücksichtigt wird. Bei Wettspielen mit „Kanonenstart" oder mit Start am 1. und 10. Abschlag sind bei gleicher Brutto- und Netto-Schlagzahl das Teil-Netto mit anteiliger Vorgabe der Löcher mit den Schwierigkeitsgrad (1, 18,3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) entscheidend. Bei weiterem Gleichstand (1, 18, 3, 16, 5,14) usw. Bei fortgesetzt gleichem Ergebnis entscheidet das Los.

Bei Loch-Wettspielen findet im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death" statt (im Vorgaben-Lochspiel mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher). Ein „Sudden Death" beginnt immer in der normalen Spielfolge an dem Abschlag, an dem das Turnier für die Gegner begann. Ein Bewerber kann durchaus mehrere Preise aus einem Wettbewerb gewinnen, sofern die Ausschreibung keine diesbezügliche Sonderregelung enthält.

7. Wettspielleitung

Die Wettspielleitung, mit Vorsitz des Sportwarts oder dessen Vertreters, ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe
Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden.

8. Regelentscheidungen durch die Spielleitung

Sofern nicht durch Platzrichter entschieden wurde, entscheidet die Spielleitung überstrittige Fälle nach Regel 34-3. Einsprüche, die Auswirkung auf das Ergebnis haben, müssen bis spätestens 30 Minuten nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das 18. (bzw. 9.) Grün verlassen hat eingebracht werden. (Ausgenommen: Einspruch nach Regel 34-1 b.)

9. Beendigung von Wettspielen (Regeln 34-1)

Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis offiziell bekannt gegeben hat.

10. Ergebnisliste

Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Ergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am Schwarzen Brett veröffentlicht. Änderungen dieser Wettspielordnung bzw. der jeweiligen. Ausschreibung sind bis zum 1. Start der Spielleitung vorbehalten.
Ausnahme: Vorgabewirksamkeit.


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