Platzregeln

In Ergänzung der in den Golfregeln und Decisions festgelegten Bestimmungen gilt für den Bereich der Golfplätze des Golf- und Landclubs Schloss Liebenstein e.V.:

1. Ausgrenzen (Regel 27)
Gelber Platz: Links von der Bahn 9,
hinter dem Grün 9 (platzseitige Kante des Tartan- bzw. Pflasterweges und der asphaltierten Fläche des Parkplatzes)

Blauer Platz: Hinter dem Grün 6, 7 und 9.
Die platzseitige Kante der Mauer an der Bahn 4 (blau) bildet die Ausgrenze.

Roter Platz: Links von den Bahnen 4, 5, 6 und 9.

2. Wasserhindernisse (Regel 26)
3. Ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25-1)
4. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)
5. Stromleitung
Strafe für Verstoß gegen Platzregel:
Lochspiel - Lochverlust / Zählspiel - 2 Schläge

Hinweise:

1. Signale für Spielunterbrechung (Regel 6-8)

1 Sirenenton (lang) - Spielabbruch
2 Sirenentöne (kurze) - Wiederaufnahme

Die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr obliegt der Eigenverantwortung (Regel 6-8 a II).

2. Einreichen der Zählkarten:

Unverzüglich, gemäß Regel 6-6 b im Clubsekretariat.

3. Entfernungsangaben bis Grünanfang:
200 m: gelbe Bodenmarkierungen und grüne Pfosten mit 3 weißen Streifen
150 m: rote Bodenmarkierungen und grüne Pfosten mit 2 weißen Streifen
100 m: weiße Bodenmarkierungen und grüne Pfosten mit einem weißen Streifen
4. Schutzhütten:
5. Elektronische Messgeräte:


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